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   OLG Frankfurt, 02.10.1989 - 12 W 277/89   

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https://dejure.org/1989,5256
OLG Frankfurt, 02.10.1989 - 12 W 277/89 (https://dejure.org/1989,5256)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.10.1989 - 12 W 277/89 (https://dejure.org/1989,5256)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Oktober 1989 - 12 W 277/89 (https://dejure.org/1989,5256)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • AnwBl 1990, 101
  • Rpfleger 1990, 91
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Im Zweifel gehörten diese Kosten aber nicht zu den Kosten des Rechtsstreits, unterlägen deshalb nicht der Kostenentscheidung des Anerkenntnisurteils und seien deshalb nicht festsetzbar (Rpfleger 1990, 91).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 8 W 262/18

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anwaltliche Einigungsgebühr bei übereinstimmender

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 24.03.2005 - 8 W 112/05 - ( so auch OLG Hamm Beschluss vom 26.11.2001 - 23 W 168/01; ähnlich auch OLG Frankfurt Beschluss vom 02.10.1989 - 12 W 277/89 und OLG Zweibrücken Beschluss vom 22.09.1998 - 8 W 42/98)ausgeführt, dass dann, wenn anwaltlich vertretene Parteien anstelle eines formgerechten gerichtlichen Vergleichs mit den sich daraus ergebenden Kostenfolgen (Entstehen einer Einigungsgebühr) absichtlich eine abweichende Form wählen, die für sich genommen diese kostenrechtlichen Folgen vermeidet, daraus auf einen Verzichtsvertrag der beteiligten Parteien auf Erstattung von Vergleichskosten zu schließen ist.
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.05.2001 - 3 Ta 66/01

    Festsetzung einer außergerichtlichen Vergleichsgebühr; Erstattungsfähigkeit der

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  • OLG Hamm, 26.11.2001 - 23 W 168/01

    Vergleich bei Rücknahme der Berufung gegen Verzicht auf Erstattung der

    In solchen Fällen stünde dem Antrag auf Festsetzung der Vergleichsgebühr durch einer der beteiligten Parteien der stillschweigend vereinbarte Verzicht auf die Geltendmachung dieser Gebühr entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 29.09.1997 in 23 W 348/97; OLG Frankfurt AnwBl. 1990, 101).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 8 W 42/98

    Rechtmitteleinlegung innerhalb der Notfrist; Rechtzeitige Einreichung von

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